Leitfaden zur Impressumspflicht

IllustrationDas Bundesministerium der Justiz hat einen Leitfaden zur »Anbieterkennzeichnungspflicht im Internet („Impressumspflicht“)« auf seinen Webseiten veröffentlicht. Neben einer Erläuterung der wichtigsten Fragen (Warum überhaupt ein Impressum, wie erstellt man eine Anbieterkennung) gibt es auch ein PDF für den Download.
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iRights: Urheberrecht in der digitalen Welt

IllustrationEine informative Seite rund um das Urheberrecht. Verständlich geschriebene Inhalte, fundiert recherchiert und aktuell, rundum empfehlenswert! Wesentliche Inhalte dieser Site wurden kürzlich in ein Buch zusammengestellt, das von der Bundeszentrale für politische Bildung gegen eine Schutzgebühr von 2,00 Euro erworben werden kann. Ihr neuestes Projekt ist die Broschüre »Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt«, die sich an die Nutzer von Social Web Plattformen richtet: Welche Fotos und Filme darf man auf Flickr und Youtube hochladen? Darf man Tauschbörsen benutzen? Sind Eltern für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder verantwortlich? Und vieles mehr. Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden.
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Seminarskript zum Internetrecht von Prof. Phomas Hoeren

Illustration zum Skript Internet RechtProfessor Dr. Thomas Hoeren (Universität Münster) stellt ein Seminar-Skript zum Internet-Recht (oder soll man es bei 491 Seiten schon Buch nennen?) für den Download zur Verfügung (PDF). Stand: März 2008
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Musterverträge für Webdesigner und Diensteanbieter

Logo-Illustration RA-Kanzlei HärtingDie Rechtsanwaltskanzlei Härting bietet auf ihren Webseiten Musterverträge für Webdesign, Website-Wartung und vielen weiteren Themen in den Bereichen Internet und Software. Die Vertragstexte können kostenlos heruntergeladen und für eigene Zwecke benutzt werden.
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Impressum in Webseiten

di - Logo von digi-info.deBekanntlich ist ein korrektes Impressum für alle »mit Nachdruck betriebenen« Webseiten erforderlich. Da es nicht ganz einfach ist, ein korrektes Impressum zu erstellen, gibt es bei digi-info.de einen Webimpressum-Assistenten, mit dessen Hilfe man sich ein komplettes Impressum automatisch erstellen lassen kann. • Wichtig für alle Webagenturen und Webdesigner: wie im Artikel »Rechtsberatungsfalle für Webdesigner und Programmierer« nachgelesen werden kann, dürfen Sie Ihre Kunden nicht rechtlich beraten – es ist nicht nur illegal, Sie unterliegen auch der Haftung.
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Copyright und Urheberrecht

akademie.de - LogoAndré Schenk fasst bei Akademie.de die wesentlichen Regeln zu Copyright und Urheberrecht zusammen, die von Webdesignern beachtet werden müssen. Er geht speziell auf die Übernahme von Texten, Stadtplänen, Fotografien und kompletten Designs von anderen Webseiten ein. • Kurz und prägnant fasst auch RA Sören Siebert die Problematik in seinen »Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht« zusammen. • Interessant in diesem Zusammenhang auch der Artikel »Was kommt vor der Abmahnung?«, der mit dem Mißverständnis aufräumt, dass vor einer Abmahnung doch zunächst eine formlose Aufforderung kommen sollte. • Kompetent und detailliert setzt sich das Lawblog mit Fotorecht auseinander: wann sind Fotos geschützt, gibt es ein Zitierrecht, dürfen Personen abgebildet werden und mehr.
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Disclaimer in E-Mails und Webseiten

Weltkugel - Logo von WikipediaDisclaimer sind derzeit sehr in Mode, sei es am Ende von E-Mails oder im oder unter dem Impressum in einer Webseite. Dahinter steht die irrige Auffassung, man sei irgendwie dazu verpflichtet und/oder könne damit einer Haftung entgehen. Leider ein Trugschluss – dieser Artikel bei Wikipedia erläutert, warum Disclaimer nicht nur in der Regel überflüssig sind, sondern durchaus schädlich sein können. Ins gleiche Horn stößt RA Sören Siebert in »Die Top10 der populären Irrtümer im Internet-Recht«.
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