Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zweierlei. Bezogen auf das Urheberrecht heisst das: es reicht nicht, tatsächlich der Urheber zu sein, man muss das auch beweisen können. Im Law-Blog gibt es einen aktuellen Artikel zu diesem Thema, in dem Peter Schilling – Vorstand von PriorMart AG – im wesentlichen empfiehlt, urheberrechtliche Arbeiten und Ideen notariell zu hinterlegen. Mein erster Gedanke dazu: sicher sehr sinnvoll, aber wer kann sich das leisten, sowohl hinsichtlich zeitlichem wie finanziellem Aufwand. Ein Blick auf die Webseite von PriorMart zeigt aber, dass die Preise durchaus erschwinglich sind: Eine einzelne notarielle Hinterlegung von digitalen Daten via Upload kostet dort zwischen 20,– und 49,– Euro, und wer unbegrenzt viel hinterlegen muss, kann für wenige Euro im Monat sogar eine »Hinterlegungs-Flatrate« bekommen. Natürlich ist der Text von Peter Schilling ein Werbetext für das eigene Angebot, aber die Idee finde ich nicht schlecht.
Von Peter am 24.07 um 12:52 Uhr. Kategorie: Rechtliches
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