Von Webdesignern und Shop-Programmierern wird seitens der Kunden fast schon selbstverständlich auch eine rechtliche Beratung verlangt. Das beginnt mit Fragen zu Inhalt und Positionierung des Impressum bis zu den AGBs oder den rechtlichen Vorschriften, die ein Webshop einhalten muss. Eine derartige Rechtsberatung durch den Programmierer oder Designer dürfte aber regelmäßig illegal sein.
RA Johannes Richter weist in seinem Artikel »Falle für Webdesigner und Shopprogrammierer: Haftung bei illegaler Rechtsberatung« ausdrücklich darauf hin, dass sich die Internetdienstleister erheblicher Gefahr aussetzen, wenn sie ihre Kunden rechtlich beraten oder gar »fertige« Impressi oder AGBs líefern. Nicht nur, dass Rechtsberatung durch nicht autorisierte Personen generell mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro belegt ist: Darüber hinaus haftet der Designer oder Programmierer auch noch für den erteilten Rat in voller Höhe.
Seine Empfehlung deshalb:
Sowohl der Webdienstleister wie auch der Shopprogrammierer sollten sich auf den einfachen Leitsatz zurückziehen "Gib mir den Inhalt und ich gebe dir die Gestaltung und Programmierung", alles weitere gehört – rechtlich gesehen – nicht zu seinem Job.
Nach meiner Erfahrung erwarten die Kunden diese Beratungsleistung jedoch. Bei einem Internet-Shop kann ich mir noch vorstellen, den Kunden darauf hinzuweisen, dass er sich selbst um die rechtlichen Belange kümmern muss; aber wenn ich die simple Frage »Brauche ich ein Impressum?« zur Antwort gebe: »Bitte beraten Sie sich mit einem Anwalt Ihres Vertrauens!«, dann wird sich der Kunde ziemlich veräppelt vorkommen. Der Rat ist also erheblich leichter gegeben als eingehalten. Aber es ist schon von großem Vorteil, wenn man diese Haftungsfalle zumindest kennt und entsprechend vorsichtig agiert.
Von Peter am 13.03 um 11:51 Uhr. Kategorie: Rechtliches
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