Ich schreibe hier ja normalerweise nicht über Politik ... aber als ich diesen Artikel über das »Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek« gelesen habe, ist mir einfach die Luft weggeblieben. (via Webmaster Blog).
Nach diesem Gesetz – und laut der Hannoverschen Allgemeinen – soll die Deutsche Nationalbibliothek in Frankfurt künftig das gesamte deutsche Internet archivieren. Nochmal langsam: das gesamte deutsche Internet. Archivieren. Und zwar nicht nur das öffentliche, nein:
Nicht nur Online-Medien sind Veröffentlichungen. Auch eine private Homepage ist eine Publikation, ob mit Passwort geschützt oder nicht.
So Stephan Jockel von der Deutschen Nationalbilbliothek laut diesem Artikel in der HAZ.
Das muss eine Ente sein, das gibt es einfach nicht. Also recherchieren, zum Beispiel den Originaltext des Gesetzes vom 22. Juni 2006:
§ 3 Medienwerke
(3) Medienwerke in unkörperlicher Form sind alle Darstellungen in öffentlichen Netzen.§ 16 Ablieferungsverfahren
Die Ablieferungspflichtigen haben die Medienwerke vollständig, in einwandfreiem, nicht befristet benutzbarem Zustand und zur dauerhaften Archivierung durch die Bibliothek geeignet unentgeltlich und auf eigene Kosten binnen einer Woche seit Beginn der Verbreitung oder der öffentlichen Zugänglichmachung an die Bibliothek oder der von dieser benannten Stelle abzuliefern. Medienwerke in unkörperlicher Form können nach den Maßgaben der Bibliothek auch zur Abholung bereitgestellt werden.§ 14 Ablieferungspflicht
(3) Die Ablieferungspflichtigen haben Medienwerke in unkörperlicher Form nach § 2 Nr 1 Buchstabe a in einfacher Ausfertigung gemäß § 16 Satz 1 abzuliefern.§ 19 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. entgegen § 14 Abs. 1, 2 oder 3 ein Medienwerk nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig abliefert oder [...]
Es ist kaum zu glauben, aber der Artikel ist keine Ente: der Gesetzestext ist eindeutig: »alle Darstellungen in öffentlichen Netzen« müssen »auf eigene Kosten binnen einer Woche« bei der deutschen Nationalbibliothek abgeliefert werden – und zwar in einem Zustand, der »zur dauerhaften Archivierung durch die Bibliothek geeignet« ist.
Im Überschwang der Fußballweltmeisterschaft hat da jemand den geistigen Bodenkontakt verloren ...
Von Peter am 21.09 um 19:33 Uhr. Kategorie: Netzwelt | Rechtliches
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