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06. Dezember 2005

Haftung für Forumsbeiträge, Links, Kommentare und überhaupt …

Logo von HeiseSeit gestern verfolge ich sehr interessiert die Berichterstattung und Kommentare in Medien und Weblogs zum Urteil des Landesgerichts Hamburg in Sachen Universal Boards gegen den Heise Verlag. Ich fürchte, dieses Urteil betrifft nicht nur Heise, sondern letztlich alle Foren, Weblogs und sogar Anbieter wie Ebay oder Amazon.

Kurz zur Sache: In einem Bericht kritisiert Heise die Geschäftspraktiken des Dialer-Anbieters Universal Boards (Geschäftsführer Mario Dolzer) und beschreibt ausführlich, dass dessen Dialer eigentlich als Trojaner arbeiten, mit deren Hilfe Domains gekapert werden können. (Eine genaue Analyse des Dialers ist bei nepenthes zu finden). Wie üblich konnte der Artikel im Forum von Heise kommentiert werden, wobei einige Beiträge deutlich über die Stränge schlugen und zu einer Art DDoS-Attacke aufriefen. Universal Boards Rechtsanwalt Bernhard Syndikus hat Heise daraufhin abgemahnt, und Heise hat die inkriminierten Beiträge sofort entfernt, weigerte sich aber, die entsprechende Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Das folgende Verfahren vor dem LG Hamburg hat Heise verloren.

Wer sich für eine ausführlichere Darstellung interessiert, findet hier eine Zusammenfassung von Heise selbst, und unter dem Titel »Betreiber haften für Forumsbeiträge« einen Artikel von SpiegelOnline.

Nun kenne ich das Heise-Forum – die Forumsbeiträge sind manchmal gut, oft aber reichlich pubertär und unter diesem Gesichtspunkt eben noch verzeihlich. Aber einige überschreiten die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung oder rufen gar zu einer Straftat auf. Das betrifft mit Sicherheit auch die Beiträge, um die es in dem Zusammenhang geht (die ich naturgemäß nicht mehr gesehen habe). Derartige Beiträge müssen natürlich gelöscht werden, was Heise auch sofort gemacht hat, sobald sie darüber informiert wurden.

Aber das ist nicht Gegenstand dieses Urteils. Heise wurde vielmehr aufgefordert, vorab und in Zukunft derartige Verstöße auszuschließen, was darauf hinausläuft, dass alle Forenbeiträge vorab kontrolliert und freigegeben werden müssten. Das LG Hamburg verlangt also, dass Anbieter im Internet alle öffentlichen Beiträge vor der Publikation auf mögliche Rechtsverletzungen kontrollieren müssen. Strenggenommen müsste also auch Ebay in Zukunft alle Angebote kontrollieren und zum Beispiel sicherstellen, dass niemand eine Copyrightverletzung begeht. Da das weder technisch noch organisatorisch möglich ist, käme das einem Verbot der öffentlichen Kommunikation im Internet gleich.

Damit wäre es prinzipiell möglich, in einem beliebigen Blog in den Kommentaren eine Rechtsverletzung einzutragen, einen Screenshot zu machen und diesen einem Rechtsanwalt für eine Abmahnung zu übergeben, lange bevor der Blogbetreiber überhaupt reagieren könnte. Wir müssten unsere Kommentarfunktion also abschalten oder generell nur noch moderierte Kommentare zulassen. Nach der meiner bisherigen Rechtsauffassung würde es reichen, sofort nach Kenntnis derartige Kommentare zu löschen.

Ich halte dieses Urteil deshalb für eine wesentliche Einschränkung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit, allerdings bin ich rechtlich nicht bewandert und kann deshalb nicht beurteilen, ob dieses »Bauchgefühl« auch juristisch Hand und Fuss hat. Um so mehr freut es mich, dass Arne Trautmann im Law-Blog zu dem gleichen Schluss kommt. Sein Fazit:

»Heise wird gut beraten sein, gegen das Urteil alle Rechtsmittel auszuschöpfen. Notfalls streitet hier auch das Grundrecht aus Art 5 GG für den Verlag. Es bleibt also spannend.«

Da kann ich nichts mehr hinzufügen.

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Von Peter am 06.12 um 20:30 Uhr. Kategorie: Netzwelt | Rechtliches

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Kommentare

  1. Um den unvermeidlichen Kommentarspam zu verringern, musste ich leider einige Hürden einbauen: zunächst muss eine gültige E-Mailadresse eingegeben werden, die allerdings auf der öffentlichen Webseite nicht erscheint. Ausserdem kann der Kommentar erst nach dem Aufrufen einer eigenen Vorschau-Seite gespeichert werden. Sie müssen ausserdem einen Namen angeben (Vorname, Nachname, Spitzname oder Pseudonym).
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