Also zumindest weitgehend. Wie man im R-Archiv nachlesen kann, hat sich das Gericht in der mündlichen Verhandlung explizit auf die Sonderstellung des Heise-Forums und vor allem auf einige Besonderheiten des betreffenden Falles bezogen und eine Verallgemeinerung auf andere Webforen explizit verneint.
Ich zitiere einfach mal:
» Die Anwendung eines – erhöhten Haftungsmaßstabes – von Heise- Online ergebe sich aus folgenden Gesichtspunkten:
Offensichtlich lässt sich der Fall nicht einmal auf alle Foren von Heise übertragen, da es sich hier um einen Wiederholungsfall handelt.
Siehe hierzu auch die folgenden Artikel:
Von Peter am 07.12 um 17:25 Uhr. Kategorie: Netzwelt | Rechtliches
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