Dazu gehört zum Beispiel die Meinung, ein Disclaimer im Impressum könnte verhindern, dass man für Links auf fremde Seiten haftbar gemacht wird. Das Gegenteil ist leider der Fall: im betreffenden Urteil ging es gerade um die Tatsache, dass eine pauschale Distanzierung nicht ausreicht. Sehr schön nachzulesen bei eRecht24 in der Rubrik Top 10 Irrtümer IT-Recht und in diesem Artikel. Lesenswert! Sie finden hier auch einen Muster-Disclaimer, der diese Hürden umgeht und noch anderes klarstellt. ich überlege mir schon, ob ich diesen nicht in meinem Impressum unterbringe; er darf kopiert und verwendet werden, sofern die Quelle als Link angegeben wird.
Von Peter am 15.11 um 13:21 Uhr. Kategorie: Netzwelt | Rechtliches
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