Rechtsanwalt André Schenk erläutert bei akademie.de einige wesentliche Grundlagen des Urheberschutzes im Internet. Insbesondere seine Ausführungen zur Übernahme eines kompletten Website-Layouts einer Webseite sind interessant, da es hierzu widersprüchliche Urteile gibt. Seinen Ausführungen nach kann ein individuelles Design mit gestalterischen Effekten sehr wohl die erforderliche Schöpfungstiefe erreichen und damit dem Urheberrecht unterliegen.
Von Peter am 31.03 um 10:25 Uhr. Kategorie: Netzwelt | Rechtliches
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